27. Januar 2017 Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland

27. Januar 2017 Überwachung des fließenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland

In der Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 wurde der Beschluss gefasst, die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten beim ruhenden Verkehr ab dem 01.01.2017 an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland zu übertragen und gleichzeitig die Mitgliedschaft zu beantragen.Im Vorfeld dieser Entscheidung und im Rahmen seiner Bewerbung führte der Zweckverband im Zeitraum vom 08.03. bis 20.05.2016 probeweise Geschwindigkeitsmessungen durch. Diese erfolgten jeweils für 8 bis 10 Tage an 17 über das Stadtgebiet und die Ortsteile verteilten Messpunkten, sowohl an Hauptverkehrsstraßen wie auch in Tempo 30-Gebieten.

Es ergab sich an allen Messpunkten eine sehr hohe Beanstandungsquote von bis zu 54% mit eklatanten Spitzenwerten von 110 km/h bei vorgeschriebenen 50 km/h und mehr als 90 km/h in Tempo 30-Zonen.

Diese Messungen zeigen, dass die teils massiv vorgetragenen Beschwerden vieler Weilheimer Bürger wegen zu schnellen Fahrens nicht aus der Luft gegriffen sind und in dieser Angelegenheit dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist bekannt, dass das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen darstellt und die Sicherheit auf den Straßen stark beeinträchtigt, gerade und vor allem für schwächere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Fahrradfahrer, für Kinder und für ältere Menschen. Da die Polizei aus personellen Gründen eine häufigere Geschwindigkeitsüberwachung leider nicht gewährleisten kann, stellte ich als Verkehrsreferent im Sommer 2016 den Antrag, der Verkehrsaus-schuss, respektive der Stadtrat, möge dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberland neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs auch die Kontrolle der Geschwindigkeit im fließenden Verkehr übertragen. Die Lokalisation und die Frequenz der Messungen erfolgt dabei bekanntlich in Absprache mit der Stadt Weilheim. Mit dieser Maßnahme könnte die Sicherheit auf den Straßen in unserem Gemeindegebiet deutlich erhöht werden, denn nur bei Überwachung und Sanktionierung ist eine bessere Befolgung der aufgestellten Regelungen und eine bessere Unfallprävention zu erreichen.

In der Sitzung Verkehrsausschusses im Oktober 2016 wurde der Antrag ohne Gegenstimme angenommen und in der letzten Stadtratssitzung am 26. Januar 2016 wurde nunmehr auch im Stadtrat mit nur zwei Gegenstimmen der Beschluss gefasst, dem Kommunalen Zweckverband Oberbayern auch die Kontrolle des fließenden Verkehrs zu übertragen. Der Stadt Weilheim geht es hierbei aber nicht um die erzielbaren Einnahmen – Bußgeldeinnahmen und Überwachungskosten halten sich nach Aussagen der vielen Kommunen im südlichen Oberbayern, die bereits Mitglied im Zweckverband  sind, ohnehin meist die Waage – sondern um die Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in unserem Gemeindegebiet.

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