Eine über die Medien kommunizierte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Bürgermeister Markus Loth (BfW) ist eine Woche vor der Kommunalwahl ein starkes Geschütz. Die Vorgehensweise, sofort alles an die Presse zu geben, zeigt, dass es den Antragstellern der Beschwerde vor allem um die Beschädigung des Bürgermeisters geht. Die genannten harten Vorwürfe der Schutzgemeinschaft sind absolut haltlos. Die Fraktion der BfW steht geschlossen hinter ihrem Bürgermeister Markus Loth.
Markus Loth hat erst durch einen Redakteur des Tagblatts von einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Stopp der Bürgerbefragung zur Entlastungsstraße Kenntnis bekommen. Seine Stellungnahme zu den Vorwürfen der „Schutzgemeinschaft Gögerl und Weilheimer Osten“ wurde am Donnerstag an die Zeitung weitergeleitet.
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Im Folgenden werden wichtige Passagen aus der Presseanfrage an Markus Loth vom 04.03.2020 zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde zitiert.
Loth leitet in seinen Antworten an die Presse ein: „Mir persönlich liegt kein Schreiben zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde vor. Die Antworten beziehen sich auf eine Presseanfrage, die aus einem mir unbekannten Schreiben zitiert.“
Was
sagt der 1. Bürgermeister zu den Vorwürfen? […]
mangelnde Sorgfalt:
[…] Bürgermeister, Stadtrat und
Stadtverwaltung sind nicht Prüfungs- und Aufsichtsorgan des Staatlichen Bauamts
Weilheim. Der Baulastträger einer Entlastungsstraße ist der Bund und damit das
Staatliche Bauamt Weilheim und nicht die Stadt Weilheim.“
„ohne jegliche Prüfung – undemokratisch am Stadtrat vorbei – ohne jeglichen Beschluss eigenmächtig verschickt
Davon kann keine Rede sein, zumal im November 2019 dazu eine Klausur des Stadtrates stattfand. Mit Stadtrat und der etablierten Beratungsfirma CIMA wurden die Fragekarten entwickelt und im Dezember 2019 in einer Pressekonferenz vorgestellt. Auch hierbei waren beide stellvertretenden Bürgermeister, sowie die Fraktionsvorsitzenden anwesend.
Steuergelder verschwendet und die Stadtkasse geschädigt – demokratische Grundsätze verletzt
Ganz deutlich weise ich die Verschwendung von Steuergeldern von mir, weil ich gegen den „Stopp“ der Bürgerbefragung zusammen mit den BfW-Stadträten und einem SPD-Stadtrat stimmte. Der Stopp verursachte die Verschwendung, nicht die Umfrage an sich.
„eklatante Fehler“ des Staatlichen Bauamts missachtet, obwohl sie dem Bürgermeister vorher bekannt waren
Eklatante Fehler sind nicht feststellbar. Ich beziehe mich auf die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Weilheim, Pressemitteilung 127/2020, die im Übrigen allen Stadträten zugegangen ist. Kernaussage dieser ist: „Der Schemaplan ist … gerade aufgrund der vereinfachten Darstellung gut geeignet.“
Unterlagen zur Befragung nicht den Stadträten zur Kenntnis gegeben und damit Unterlagen in „alleiniger Verantwortung“ des Bürgermeisters verschickt
Das Info-Faltblatt des Staatlichen Bauamts Weilheim ist eine fortgeschriebene Kurzversion der umfassenden Informationsbroschüre B2 Entlastungsstraße Weilheim, die seit 6/2019 aufgelegt wurde und allen Stadträten bekannt ist.
Bürgermeister verantwortet Scheitern der Befragung und einen Vertrauensverlust in eine sachorientierte Stadtpolitik
Das Scheitern der Bürgerbefragung habe nicht ich als Bürgermeister zu verantworten, sondern der Stadtrat (Antrag Gebauer-Merx), der den „Stopp“ der Bürgerbefragung mehrheitlich (17 : 11) beschlossen hat.[…]“.
Nach unserer Meinung geht es dem Beschwerdeführer nicht nur um die Beschwerde an sich. Mit einer Vorab-Information an die Presse kurz vor der Wahl geht es ihm in unseren Augen offensichtlich um die öffentliche Wirkung.