Antrag Lastenrad vom 14.05.2019

Antrag Lastenrad vom 14.05.2019

Lastenräder können auf Grund ihres Einsatzbereiches im Binnenverkehr viele Fahrten mit dem PKW oder einem Kleintransporter ersetzen. Um diese Mobilitätsform zu unterstützen, stellt die Fraktion der Bürger für Weilheim den Antrag ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem der Kauf eines Lastenfahrrads für private oder gewerbliche Nutzung bezuschusst wird.

Gefördert wird der Kauf von zulassungs- und versicherungsfreien Elektro-Lastenrädern, die mehr Ladevolumen und Gewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Die Stadt Weilheim gewährt einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1000,- € für die Anschaffung eines Lastenrades mit Motor, welches in Weilheim und über eine Dauer von mindestens drei Jahren genutzt wird.

Dafür stellt die Stadt ein Budget in Höhe von 30.000,- € zur Verfügung. Bei großer Nachfrage wird über eine Fortführung des Förderprogramms zu den jeweiligen Haushaltsberatungen für jedes kommende Jahr neu entschieden. Mit diesem Antrag soll in Weilheim der Einsatz dieser Fahrzeuge unterstützt werden, um langfristig den Binnenverkehr und den Zielverkehr aus den Ortsteilen mit dem Auto zu reduzieren. Diese Maßnahme ist ein Beitrag zu einer umweltfreundlicheren und verkehrsentlastenden Mobilität.

Ergänzung des Antrages am 17.09.2019

unsere Fraktion hält an dem Antrag zur Auflage eines Förderprogramms für Lastenräder fest. Es dient als Anreiz für die Bevölkerung und trägt zur Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität bei.

Ähnliche Förderprogramme werden auch in anderen Kommunen umgesetzt, z.B. in Wolfratshausen, München oder Stuttgart.

Wir möchten unseren Antrag deshalb um folgende Punkte ergänzen, bzw. modifizieren:

  • Gefördert werden soll die Anschaffung von Lastenrädern mit und ohne elektrischen Antrieb für private oder gewerbliche Nutzung sowie für gemeinnützige Organisationen.
  • Die Neuanschaffung eines Lastenfahrrads soll mit maximal 500 Euro bezuschusst werden.
  • Der Erwerb eines Lasten- oder Kinderanhängers für Fahrräder soll mit 100 Euro gefördert werden.
  • Das Förderprogramm soll zunächst auf 15 000 Euro jährlich begrenzt sein.
  • Das Förderprogramm soll in die kommenden Beratungen zum Haushalt aufgenommen werden.

Wir bitten Sie, unseren Antrag mit den genannten Ergänzungen und Änderungen erneut zu beraten.

Teilen: