Sehr geehrter Herr Bürgermeister Loth,
sehr geehrte Stadtratskolleginnen und Kollegen,
bezugnehmend auf den bereits gestellten Antrag vom 15.03.2021 zur Reduzierung der Gebühren der Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen und Warenauslagen für das Jahr 2021, stelle ich hiermit im Namen der BfW-Fraktion folgenden Änderungsantrag: Die genannten Gebühren mögen für das laufende Kalenderjahr nicht nur reduziert sondern ganz erlassen werden. Die Stadt Weilheim kann somit ein Zeichen an die Gastronomie und den Einzelhandel senden: „Wir haben Euch nicht vergessen – wir unterstützen Euch!“ Ich gebe zu bedenken, daß die Gastronomie seit 02.11.2020 geschlossen und eine Öffnung weiterhin nicht in Sicht ist. Auch der Einzelhandel konnte in den vergangenen Monaten nur sehr eingeschränkt öffnen und mußte ebenso starke finanzielle Einbußen hinnehmen.
Hans Vollmann, Tourismusreferent und Hubert Schwaiger, Referent für Veranstaltungen
Nachdem der Antrag vorgetragen wurde, gab es nur eine sehr kurze Diskussion. Hierbei ging es vor allen Dingen um die Frage, ob die Gewerbetreibenden unterschiedlich begünstigt werden sollten, weil nicht alle gleichermaßen von den Einschränkungen betroffen sind. Letztlich wurde der Antrag aber einstimmig angenommen, in diesem Jahr ganz auf die Gebühren der Sondernutzungserlaubnis für Freischankflächen und Warenauslagen zu verzichten, um so ein Zeichen der Stadt Weilheim zu senden: Wir haben Euch nicht vergessen, wir unterstützen Euch!