Merkblatt über die Zuwendungen an die Bürger für Weilheim e. V.
Die „Bürger für Weilheim“ sind ein eingetragener Verein, welchem der Charakter einer „unabhängigen Wählervereinigung“ gemäß § 34g EstG zuerkannt wurde.
Für Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge, Spenden) an die „Bürger für Weilheim“ gilt somit folgendes:
Die Zuwendung kann in Höhe der Hälfte des zugewendeten Betrages direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, d. h. die Hälfte der Zuwendungen zahlt somit der Staat. Allerdings gibt es für diesen Steuervorteil Höchstgrenzen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 1.650.- € bzw. 3.300.- € bei Zusammenveranlagung. Die Minderung der Einkommensteuer ist also maximal 825.- € / 1.650.- €. Im Gegensatz zu politischen Parteien sind darüber hinausgehende Beträge auch nicht als Sonderausgaben absetzbar, also steuerlich nicht zu berücksichtigen.
Bestätigungen über entsprechende Zuwendungen in steuerlich anerkannter Form stellt Ihnen unser Kassier gerne aus.
Bitte spenden Sie an folgendes Konto:
Bürger für Weilheim e.V.
VR-Bank Werdenfels
BLZ 703 900 00
Kto.Nr. 4024 982
IBAN: DE16703900000004024982
BIC: GENODEF1GAP
Bürger für Weilheim
Der Vorstand