Unser Ansinnen war eine Grundsatz-Entscheidung zu treffen, um die Bürger bei der wichtigen Frage einer Verkehrsentlastung Weilheims mitzunehmen. Doch die Stadtratskollegen sahen das anders und beantragten eine Vertagung, die gegen unsere Stimmen so befürwortet wurde.
Aus unserer Sicht eine nicht nachvollziehbare Entscheidung.
Im Hauptausschuss am 9.05.2018 wurde der Antrag unserer Fraktion auf eine Bürgerbefragung zum Thema Umfahrung vertagt. Im Verlauf der Sitzung informierte die Verwaltung über die rechtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen für das Verfahren.
Die Stadt Weilheim hat nur ein sogenanntes Anhörungsrecht, da sie nicht Träger des Verfahrens ist, sondern der Bund. Vertreten wird der Bund durch das Staatliche Bauamt. Dies bedeutet, dass laut gängiger Rechtsprechung ein Ratsbegehren oder Bürgerbegehren eventuell ins Leere laufen würde. Zudem hat ein Bürgerbegehren die Gültigkeit eines Jahres, was auch zeitlich über den Prozess einer verbindlichen Festlegung auf eine Trasse hinweg schwierig sein wird.
Daher haben wir uns für die sogenannte Bürgerbefragung stark gemacht. Der entscheidende Vorteil liegt auch darin, dass die Fragestellung sehr flexibel gestaltet werden kann. Bei Rats- und Bürgerbegehren hingegen kann nur eine Frage gestellt werden, die klar mit ja oder nein beantwortet werden kann. Das bedeutet, dass bei Vorliegen eventuell mehrerer Trassen keine geeignete Formulierung der Frage möglich ist.
Unserer Meinung nach ist die Bürgerbefragung nach momentaner Sachlage daher die einzige rechtssichere Möglichkeit, das Meinungsbild aller Weilheimer abzufragen und in den Anhörungsprozess der Stadt Weilheim mit einzubeziehen.
Leider haben sich unsere Stadtratskollegen der anderen Fraktionen im Hauptausschuss nicht darauf einlassen können. Sie überstimmten unsere Fraktion und so wurde der Antrag vertagt.
Eine Chance, klare Verhältnisse zu schaffen und ein starkes Signal zu setzen, um alle Bürger in einem geeigneten Verfahren zu beteiligen, wurde nicht genutzt.